Kurzzusammenfassung Eswatini [Swasiland]

“THEY DON’T SEE US AS PEOPLE”

SECURITY OF TENURE AND FORCED EVICTIONS IN ESWATINI

Dokumentation vom August 2018 von Amnesty

Allgemeine Hinweise

UMBUSO WESWATINI (SISWATI) – KÖNIGREICH Eswatini [SWASILAND]

  • Amtssprachen siSwati und Englisch
  • Hauptstadt Mbabane
  • Regierungssitz Lobamba
  • Staatsform absolute Monarchie
  • Staatsoberhaupt König Mswati III
  • Unabhängigkeit 6. September 1968 (von Großbritannien)
  • Fläche 17.363 km2
  • Einwohnerzahl knapp 1,5 Millionen (8,2 Einwohner je km2)
  • Währung Lilangeni (SZL) oder südafrikanischer Rand (ZAR)

MENSCHENRECHTE

Menschenrechte bis Mswati III

Die Tatsache, dass Eswatini die letzte absolute Monarchie in Afrika ist, hat einen großen Einfluss auf die Menschenrechtssituation im Land. Sobhuza II war schon König, als die Briten Eswatini 1903 zu ihrem Protektorat erklärten und auch noch, als Eswatini 1968 unabhängig wurde. Durch das Eingreifen der Briten wurde Eswatini kein Teil Südafrikas, dadurch blieb ihm das Apartheidregime erspart. Vielmehr gelangten politisch Verfolgte aus Südafrika über Eswatini in die Freiheit.

Die bei der Unabhängigkeit etablierte Demokratie nach dem Westminster Modell hatte allerdings nur bis 1973 Bestand, weil Sobhuza II die Verfassung aufhob und politische Parteien verbot. Nach der Einschätzung der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation Freedom House war das Land dennoch „teilweise frei“ (partly free). Erst Jahre später unter dem neuen und derzeitigen König Mswati III änderte Freedom House seine Beurteilung in „unfrei“. Doch die Aufhebung der Verfassung und das Parteienverbot hatten schon 1973 unmittelbare Folgen. Ambrose Zwane, der Vorsitzende der Partei Ngwane National Liberatory Congress (NNLC) wurde verhaftet, als er dagegen protestierte. Das geschah in den folgenden Jahren sogar mehrfach, bis er über Mosambik nach Tansania fliehen konnte.

Die Jahresberichte von Amnesty International zeigen, wie die Menschenrechtsverletzungen bereits unter der Herrschaft von Sobhuza II ständig zunahmen. Neben swasischen Staatsangehörigen wurden auch südafrikanische Flüchtlinge und Mitglieder südafrikanischer Widerstandsbewegungen wie dem PAC (Pan Africanist Congress) und dem ANC (African National Congress) unter der „Königlichen Verordnung“ vom April 1973 inhaftiert, einige von ihnen ohne Gerichtsverfahren für bis zu zwei Jahre.

Hinweise auf Folter und Misshandlung tauchen in den Jahresberichten von Amnesty International erst nach dem Tod von Sobhuza II im Jahre 1982, aber noch vor dem Amtsantritt von Mswati III auf, d.h. in einer Zeit, in der Eswatini vom Freedom House noch als „teilweise frei“ bezeichnet wird.

Menschenrechte seit Mswati III

Diese Entwicklung setzt sich unter Mswati III fort und verschärft sich noch. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden verletzt. Es kommt immer wieder zu willkürlichen Festnahmen und zum Einsatz exzessiver Gewalt bei der Niederschlagung von politischen Protesten. Es gibt immer wieder Berichte über Folter und andere Misshandlungen. Politische Parteien bleiben verboten und Gewerkschafter werden oft bedroht und verfolgt. Die Hauptmaxime der Politik in Eswatini war und ist, dass der König der absolute Herrscher und jedes Infragestellen oder jedwede Kritik daran verboten ist. Wie zum Beispiel auch an seinem luxuriösen Lebensstil, zu dem es gehörte. dass er sich zu seinem 37. Geburtstag weitere acht Mercedes-Limousinen mit vergoldeten Nummernschildern per Luftfracht aus Deutschland einfliegen ließ. Die Zahl seiner Ehefrauen ist mit „nur“ 14 fast bescheiden, wenn man das mit Sobhuza II vergleicht, der im Laufe seiner 83 Lebensjahre 125 Ehefrauen hatte. Mswati III reißt schon mal noch unmündige Mädchen gegen den Willen der Eltern aus dem Kreis der Familie, um sie zu heiraten. Es gibt also genügend Anlass für Kritik. Doch die ist gefährlich.

Besonders hart hat es immer wieder die größte Oppositionspartei PUDEMO (People’s United Democratic Movement) getroffen, die trotz des Parteienverbots 1983 gegründet wurde und immer noch existiert. Wiederholt ist seit 2001 ihr Vorsitzender Mario Masuku inhaftiert und anklagt worden, wobei er bis zu 340 Tage in Haft bleiben musste.

Verbesserungen durch neue Verfassung?

Hoffnung auf eine Wende zum Besseren kam mit der Ankündigung einer neuen Verfassung im Jahr 1996 auf. Doch von der Einberufung einer Kommission zur Überprüfung der Verfassung (Constitutional Review Commission – CRC) dauerte es neun Jahre bis, die Verfassung im Jahre 2005 in Kraft trat. Und es war ein sehr holperiger Prozess. Im August 2001 legte die Kommission einen Bericht vor, in dem behauptet wurde, die „Swasi-Nation“ wünsche keine Veränderung des politischen und gesetzlichen Rahmens, der seit Aufhebung der alten Verfassung im Jahre 1973 gelte. Im Jahr 2004 trat Eswatini zwar vier wichtigen Menschenrechtspakten (der Konvention zur Elimination aller Formen der Diskriminierung von Frauen, der Anti-Folter-Konvention, den Pakten für politische und bürgerliche Rechte sowie für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) bei, aber es klaffte eine riesige Lücke zwischen den Versprechungen und der Realität, weil weder die Konventionen konsequent in das nationale Recht überführt wurden, noch Behörden und Gericht daran halten. Daher bleibt die Anwendung von Folter immer noch ohne Konsequenzen, werden weiter die Versammlungs- und Meinungsfreiheit eingeschränkt, Frauen und Mädchen bleiben weiter ohne Schutz vor Zwangsehen.

Die 2005 in Kraft getretene neue Verfassung bringt auf den ersten Blick deutliche Verbesserungen. Sie enthält einen einklagbaren Grundrechtekatalog. Diese können jedoch von der Regierung jederzeit eingeschränkt werden. [Und im Jahr 2016 wurde sogar öffentlich gemutmaßt, dass im Zweifelsfall immer noch der Wille des Monarchen Vorrang vor der Verfassung hat.] Auch bietet die Verfassung keinen eindeutigen Schutz vor Folter z.B. durch die Polizei. Und folglich findet diese weiter statt. Das Parteienverbot von 1973 besteht auch unter der neuen Verfassung fort. Neben den vom König direkt ernannten Parlamentsangehörigen werden die weiteren Abgeordneten als Vertreter der Verwaltungsgebiete, tinkhundla genannt, ohne Beteiligung der Parteien gewählt.

Schon in den Jahren vorher und auch während der Verfassungsdiskussion hatten sich trotz der ständigen Bedrohung Organisationen der Zivilgesellschaft deutlich geäußert. Im Juli 2008 organisierte die ‘Swaziland Coalition of Concerned Civic Organizations (SCCCO) einen Dialog, an dem sich Aktivisten der zivilgesellschaftlichen Organisationen, Schüler- und Frauengruppen, Vertreter der Kirchen und Gewerkschaften in Eswatini beteiligten. Die von ihnen formulierte ‘Manzini Declaration‘ ist eine Vision für eine bessere Zukunft Eswatinis. Gefordert wird z.B. ein besserer Schutz der Freiheitsrechte, des Rechts auf Gesundheit, Ausbildung, Wohnung und Sicherheit, wie ein Ende der Gewalt gegen Frauen. Ein ‘National Smart Partnership Dialogue‘ von der Regierung fand im August statt. Er wurde von politischen und zivilen Organisationen als unzureichend kritisiert.

2008 – Gesetz zur Terrorismusbekämpfung

Ebenfalls 2008 wurde das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung (Suppression of Terrorism Act – STA) in Kraft gesetzt, was in der Folgezeit zur am meisten genutzten Waffe gegen die Opposition im Lande eingesetzt wurde. Die weit gefasste Definition des »Terroristengesetz« schränkt die Menschenrechte beträchtlich ein. Hiervon betroffen sind die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit sowie Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Das Gesetz begrenzt zudem die Funktion der Gerichte. Am 14 November 2008 wurden neben der PUDEMO auch der Jugendkongress von Eswatini (Swaziland Youth Congress – SWAYOCO) und das Eswatini Solidaritäts-Netzwerk (SSN), die an der Formulierung der Manzini Deklaration beteiligt waren, zu „terroristischen“ Organisationen erklärt.

Menschenrechtslage ab 2011

Die Menschenrechtslage spitzte sich in den Folgejahren weiter zu und seit 2011 gibt es eine eindeutige eine Krise für die Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, dem Zugang zu Gerichten für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und der Möglichkeit für Justizbeamte, unparteiisch und unabhängig zu arbeiten. Dies wurde auch bei der Allgemeinen Periodischen Überprüfung (Universal Periodic Review – UPR) vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen deutlich. Am Ende des Prozesses, im März 2012, akzeptierte die Regierung die Empfehlungen „konkrete und sofortige Maßnahmen“ zur Garantie der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz zu unternehmen. Eine Reihe der Zusagen wurde später zurückgezogen und andere nicht umgesetzt. Das Gesetze über staatsgefährdende und subversive Aktivitäten (Sedition and Subversive Activities Act) aus dem Jahr 1938 wurde nicht abgeschafft und das Gesetze zur Terrorbekämpfung (Suppression of Terrorism Act) aus dem Jahre 2008 nicht novelliert. Alle Zusagen für eine freie Betätigung der Zivilgesellschaft blieben unerfüllt. Das Resümee von Amnesty International zur nächsten Runde des UPR im Jahre 2016 fiel deprimierend aus: Alle wesentlichen Zusagen von 2012 blieben unerfüllt und die Krise des Justizsystem hatte sich noch verschärft. Insofern bleibt auch fraglich, welche der 181 Zusagen der Regierung von Eswatini beim UPR 2016 wirklich erfüllt werden.

2012 gab es dann auch eine Kritik aus der Afrikanischen Union, die sonst sehr zurückhalt mit Äußerungen über ihre Mitglieder ist. Mit scharfen Worten griff die Afrikanische Menschenrechtskommission (African Commission on Human and Peoples’ Rights – ACHPR) die Menschenrechtsverletzungen in Eswatini an und forderte die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, darunter auch die Aufhebung des Verbots des Gewerkschaftsdachverbands Trade Union Congress of Swaziland (TUCOSWA).

Im September 2016 jedoch gab es gleich zweimal kleine Hoffnungszeichen. Das Hohe Gericht verkündete, dass Teile des Gesetzes über staatsgefährdende und subversive Aktivitäten (Sedition and Subversive Activities Act) aus dem Jahr 1938 und des Gesetzes zur Terrorbekämpfung (Suppression of Terrorism Act) aus dem Jahr 2008 ungültig seien, da sie gegen die in der Verfassung garantierten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verstießen. Dieses Urteil kann als das Ergebnis der neuen Verfassung von 2005 angesehen werden, die ausdrücklich die Unabhängigkeit der Justiz festschreibt, auch wenn die Richter weiterhin vom König ernannt werden. Die meisten Richter in Eswatini kommen aus Südafrika.

Zugeständnisse bei den Frauenrechten

Nur eine Woche nach der überraschenden Entscheidung zum Antiterrorgesetz verkündete der Justizminister vor der Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, dass Eswatini das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen ratifizieren wird. Damit wird den Frauen aus Eswatini endlich die Möglichkeit eröffnet, sich bei schweren und systematischen Verletzungen ihrer Rechte direkt an die zuständigen UN-Gremien zu wenden.

Gerade diese Zugeständnisse bei den Frauenrechten sind von besonderer Bedeutung für Eswatini. Dass es für die Frauenrechte und die Situation von Frauen in Eswatini besonders schlecht steht, ist von Menschenrechtlern und Menschenrechtsorganisationen seit vielen Jahren immer wieder hervorgehoben worden. Im Jahre 2011 trug die Aktion von Amnesty International für Frauen in Eswatini die Überschrift „Zu spät, zu wenig“ und das für die Sitzung des Menschenrechtsrates im Jahr 2016 trug die Überschrift: „Eswatini – Diskriminierung der Frauen und Beschränkung der Grundrechte“. Es ging dabei nicht darum, dass sich der König immer wieder teils minderjährige Mädchen aussucht, um seinen Harem zu vergrößern. Frauen waren rechtlos. 2011 gab keine Gesetze gegen häusliche Gewalt, Zwangsheirat oder Eheschließung mit Minderjährigen. Frauen hatten keinen Schutz vor Vergewaltigung in der Ehe. Verheiratete Frauen galten nicht als gleichberechtigt: Sie durften kein Eigentum verwalten, keine Verträge abschließen, keine Gerichtsverfahren ohne Zustimmung ihres Ehemanns anstrengen und Witwen durften kein Land besitzen. Die Gesetzentwürfe, die diese Missstände beseitigen sollen, werden jedoch immer wieder verwässert und geraten auch oft ins Stocken. Anfang 2017 war der bereits im Jahre 2009 vorgelegte Gesetzentwurf gegen sexuelle und häusliche Gewalt (Sexual Offences and Domestic Violence Bill) immer noch nicht verabschiedet.

Zudem hat Eswatini die weltweit höchste HIV/AIDS-Rate. Bei Frauen lag sie bei über 40 Prozent und ist während der letzten zehn Jahre nur geringfügig gesunken. Das führt nicht nur zu einer geringen Lebenserwartung sondern auch dazu, dass viele Kinder zu Waisen werden. Etwa ein Viertel aller Minderjährigen sind Waisen, und viele von ihnen können auch nicht zur Schule gehen, weil niemand das Schulgeld bezahlt.

Kinderarbeit

Wichtige Erfüllungsgehilfen im täglichen Leben sind die vom König ernannten Chiefs. Sie entscheiden, welche der verarmten Familien Nahrungsmittelhilfe erhalten. Und sie sind es auch, wie eine im November 2017 veröffentlichte Studie belegt, die durch Drohungen und Zwangsmaßnahme dafür sorgen, dass Kinder Arbeit auf den Feldern des Königs verrichten. 2015 soll durch diese Arbeitsdienste die Schulausbildung von ca. 30.000 Kindern beeinträchtigt worden sein.

Die Aufhebung einiger Teile der repressiven Gesetzgebung und die angekündigte Ratifizierung des Fakultativprotokolls zu den Frauenrechten (CEDAW) stellen zwar wichtige Schritte dar. Aber es liegt noch ein langer Weg vor Eswatini.

Der ehemalige politische Gefangene und Menschenrechtsanwalt Thulani Maseko formulierte es kürzlich, im Juli 2017, in einem Interview so: „Das Problem in Eswatini ist, dass die regierende königliche Familie immer noch überzeugt ist, dass sie das uneingeschränkte Recht zum Regieren habe. … Und wir müssen und werden weiterkämpfen, bis der König und seine Berater einsehen, dass es ein besseres Leben für alle in einer demokratischen Gesellschaft gibt.“

Bheki Makhubu und Thulani Maseko

Einen Einblick in die Funktion des Justizsystems gibt der Fall von Bheki Makhubu und Thulani Maseko sowie der daran beteiligten Richter Michael Ramodibedi und Mpendulo Simelane.

Bheki Makhubu, Verleger des Nachrichtenmagazin „The Nation“, und Menschenrechtsanwalt Thulani Maseko wurden im Juli 2014 zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Urteile aber auf März 2014 zurückdatiert, als die Männer festgenommen und auf Befehl vom obersten Richter Michael Ramodibedi inhaftiert worden waren.

Der Richter Simelane lehnte einen Antrag auf Befangenheit ab, obwohl er selbst namentlich in dem Artikel in „The Nation“, um den es in diesem Prozess ging, genannt wurde. Er trug auch offene Feindseligkeit gegenüber den Angeklagten und ihren Unterstützern vor Gericht zur Schau. Das Gerichtsverfahren fand mit einer einschüchternden Polizeipräsenz statt und einige Anhänger der beiden Angeklagten wurden festgenommen. Nach verlässlichen Zeugenberichten soll es vor der Urteilsverkündung zu einem privaten Treffen zwischen dem Justizminister Sibusiso Shongwe und dem vorsitzendem Richter gekommen sein.

Dass dann die an diesem Prozess beteiligten Richter und Minister Ramodibedi, Simelane und Shongwe 2015 entlassen bzw. sogar inhaftiert und angeklagt wurden, kann nur auf den ersten Blick erfreulich wirken, zeigt es doch wie willkürlich dann auch mit der rechtsprechenden Gewalt umgegangen wird.

Quellenhinweise Amnesty International

Jahresberichte auf deutsch ab 2009 unter https://www.amnesty.de

frühere Annual Reports auf englisch unter https://www.amnesty.org, dort auch weitere Informationen wie z.B. Berichte, Presseerklärungen

Bericht „Too little, Too late“

https://www.amnesty.org/en/documents/afr55/007/2010/en/

Freedom House

https://freedomhouse.org/report-types/freedom-world

Country and Territory Ratings and Statuses, 1972-2016 (Excel)

Universal Periodic Review

Forderungen von Amnesty International

2011: https://www.amnesty.org/en/library/info/AFR55/006/2011/en

2016: https://www.amnesty.org/en/documents/afr55/3466/2016/en/

Interview mit Thulani Maseko

https://www.amnesty.ca/blog/term/6638