MALAWI: Menschenrechtsverteidiger überlebt Benzinbombenangriff, Auto zu Asche verbrannt

Als Reaktion auf einen Benzinbombenangriff auf das Haus und das Auto des malawischen Menschenrechtsverteidigers und Aktivisten Timothy Mtambo, der in den frühen Morgenstunden stattfand, sagte Muleya Mwananyanda, stellvertretender Regionaldirektor von Amnesty International für Südafrika:

“Dieser feige und böswillige Angriff auf Timothy Mtambos Eigentum ist ein klarer Akt der Einschüchterung, der ihn davon abhalten soll, seine Menschenrechtsarbeit zu verrichten. Timothy und seine Familie entgingen knapp dem Angriff, nachdem drei Benzinbomben in sein Gelände geworfen wurden.  Ein Schlag traf und brannte sein Auto ab, während der zweite vor das Tor geworfen wurde und der letzte knapp sein Haus verfehlte.

“Es darf kein Stein auf dem anderen bleiben, um diejenigen zu verfolgen, die hinter diesem Angriff stehen. Die Behörden müssen eine unparteiische und wirksame Untersuchung einleiten und sicherstellen, dass verdächtige Täter in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden.

Der Vorfall ereignet sich Wochen, nachdem Timotheus Drohungen für die Organisation von Demonstrationen wegen angeblicher Misswirtschaft bei den Wahlen vom 21. Mai erhalten hat. Die malawischen Behörden müssen aufhören, kritische Stimmen für Angriffe herauszufiltern, und sich stattdessen verpflichten, die Meinungsfreiheit und die friedliche Versammlung zu respektieren”.

Hintergrund

Timothy Mtambo ist Vorsitzender der Human Rights Defenders Coalition (HRDC), einer lokalen Nichtregierungsorganisation, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzt. Er ist auch Exekutivdirektor des Centre for Human Rights and Rehabilitation (CHRR) sowie stellvertretender Vorsitzender des Southern African Human Rights Defenders Network.

Mtambo war maßgeblich daran beteiligt, nach den Wahlen vom 21. Mai Proteste nach den Wahlen zu organisieren. Er forderte die Vorsitzende der Malawi-Wahlkommission, Jane Ansah, auf, von ihrer Position wegen fehlerhafter Durchführung der Wahlen zurückzutreten.

18. August 2019