Simbabwe: Amnesty fordert Fallenlassen der Scheinanklagen gegen Oppositionsführerinnen, die sexuelle Übergriffe erlitten haben

Pressemitteilung

Die stellvertretende Direktorin von Amnesty International für das südliche Afrika, Muleya Mwananyanda reagierte auf die Entscheidung der Polizei Simbabwes, drei Jugendführerinnen der Oppositionspartei MDC-Allianz für die Teilnahme an friedlichen Protesten gegen den Hunger während des Lockdowns im vergangenen Monat anzuklagen:

“Joana Mamombe, Cecelia Chimbiri und Netsai Marova sind Opfer von Polizeibrutalität, sexuellen Übergriffen und Verschwindenlassen. Bevor sie wegen angeblicher Verstöße gegen die Lockdown-Vorschriften angeklagt werden, müssen die Behörden die Verbrechen gegen sie untersuchen.

Die Anklagen gegen diese drei Frauen sind eine Farce und ein Trick, um die Opposition einzuschüchtern und die erschreckende Botschaft auszusenden, dass jeder, der die Regierung herausfordert, sich selbst in Gefahr bringt.

Die simbabwischen Behörden sollten diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die verdächtigt werden, für das Verschwindenlassen und die sexuellen Übergriffe auf die drei Oppositionsführerinnen verantwortlich zu sein, anstatt sie mit strafrechtlichen Anklagen einzuschüchtern. Die Anklage sollte unverzüglich fallen gelassen werden.“

Hintergrund
Die drei Anführerinnen der oppositionellen Partei, Movement for Democratic Change – Alliance (MDC-Allianz) waren verschwunden, nachdem sie am 13. Mai bei einer von Polizei und Soldaten bewachten Straßensperre im Warren Park festgenommen worden waren.

Sie waren Teil einer Demonstration, die gegen das Versäumnis der Behörden organisiert worden war, den Armen während des COVID-19-Lockdowns sozialen Schutz zu gewähren. Später wurden sie in Bindura abgesetzt, nachdem sie sexueller Gewalt als Methode der Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren.

Sie wurden angeklagt, an einer Versammlung teilgenommen zu haben, mit der Absicht, öffentliche Gewalt und Friedens- oder Bigotterieverletzungen zu fördern, wie sie unter anderem in Abschnitt 37 des Strafrechtsgesetzes (Kodifizierungs- und Reformgesetzes) definiert sind.

Für weitere Informationen oder um ein Interview zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an Robert Shivambu, Medienmanager, Regionalbüro Südliches Afrika von Amnesty International unter +27 11 283 6000 oder +27 83 437 5732 oder robert.shivambu@amnesty.org

3. Juni 2020