Amnesty zum 23. Geburtstag des African Court
Arusha, Tansania [Al Jazeera]
Der erste und einzige panafrikanische Gerichtshof für Menschenrechte, der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker, wurde heute vor 23 Jahren gegründet. Obwohl seine Existenz, geschweige denn seine Wirkung, wenig bekannt ist, hat das Gericht mit Sitz in Arusha, Tansania, bemerkenswerte Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte gemacht.
Das Gericht hat 55 Urteile in der Sache erlassen, 12 Gutachten erstellt und hat eine wachsende Anzahl von Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen zu bearbeiten.
Nirgendwo anders hin
Von Nairobi bis Kigali, von Bamako bis Accra hat der Gerichtshof die Bitten von Menschen gehört, die nirgendwo sonst um Abhilfe bitten konnten. Er hat von Staaten begangene Rechtsverletzungen anerkannt, Maßnahmen zur Beendigung des Unrechts gefordert und Wiedergutmachung angeordnet. In einigen Fällen hat er Staaten angewiesen oder geraten, ihre Gesetzgebung zu ändern, um den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten.
Die Themen, die vor den Gerichtshof gebracht werden können, sind so vielfältig wie die Herausforderungen, denen die Menschen in Afrika in ihrem täglichen Leben begegnen. Der Gerichtshof hat unter anderem das Recht auf Gerechtigkeit und auf ein faires Verfahren in Strafsachen, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Nationalität, das Recht von Frauen und Mädchen, mindestens 18 Jahre alt zu sein, um in eine Ehe einwilligen zu können, das Recht indigener Gemeinschaften, ihr Land, ihren Reichtum und ihr kulturelles Leben zu schützen, das Recht auf Würde und auf Freiheit derjenigen, die von “Landstreichergesetzen” betroffen sind, behandelt und ausgearbeitet.
Während die Schaffung dieses regionalen Gerichts einen bemerkenswerten Fortschritt für das afrikanische Menschenrechtssystem darstellt, gab es von Anfang an einen Haken: Die afrikanischen Staaten schränkten die Aufsicht über den Gerichtshof ein, indem sie den Zugang durch ein zweistufiges System der staatlichen Mitgliedschaft beschränkten. Erstens mussten die Staaten das Protokoll zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker über die Errichtung eines Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und Rechte der Völker (Protokoll zum Afrikanischen Gerichtshof) ratifizieren, das nur einen indirekten Zugang zum Gerichtshof über die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker (Banjul-Kommission) ermöglichte. Bis Juni 2021 hatten 31 der 55 Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union (AU) das Protokoll ratifiziert.
Damit ein Fall von Einzelpersonen oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor den Gerichtshof gebracht werden kann, müssen die Staaten außerdem eine spezielle Erklärung abgeben, die gemeinhin als “34(6)-Erklärung” bezeichnet wird und einen solchen direkten Zugang ermöglicht. Solange ein Vertragsstaat des Protokolls diese Erklärung nicht abgibt, können Fälle gegen diesen Staat nur von der Banjul-Kommission oder anderen Staaten an den Afrikanischen Gerichtshof verwiesen werden – und das geschieht sehr selten.
Besorgniserregender Trend
Leider zögern die Staaten mehr als 20 Jahre später immer noch, diese Erklärungen abzugeben. Heute erlauben nur sechs der 31 Vertragsstaaten des Protokolls einen solchen direkten Zugang von Einzelpersonen und NGOs zum Gerichtshof: Burkina Faso, Gambia, Ghana, Malawi, Mali und Tunesien.
Es gibt eine noch beunruhigendere Entwicklung. Innerhalb von nur vier Jahren, zwischen 2016 und 2020, haben vier Staaten, die diese Erklärungen zuvor abgegeben hatten, diese zurückgezogen, alle als Reaktion auf Entscheidungen des Gerichtshofs, die ihnen nicht gefallen haben. Ruanda zog seine Erklärung im Jahr 2016 zurück, Tansania folgte drei Jahre später. Im Jahr 2020 zogen sowohl Benin als auch die Elfenbeinküste ihre Erklärungen ebenfalls zurück.
Dieser Trend ist besonders besorgniserregend, nicht nur, weil diese Staaten einen entscheidenden Rechtsweg zurücknehmen, den sie den Menschen bereits gewährt hatten, sondern weil sie die Arbeit und Legitimität der einzigen panafrikanischen Justizinstitution untergraben, die sie selbst gegründet haben.
Tansanias Rückzug
Als Gastland des Afrikanischen Gerichtshofs hatte die Entscheidung Tansanias, seine Erklärung zurückzuziehen, einen besonders bitteren Beigeschmack. Die neue Präsidentin Samia Suluhu Hassan bekräftigte kürzlich die “volle Unterstützung des Landes für den kontinentalen Gerichtshof” und fügte hinzu, dass ihre Regierung voll und ganz hinter der Arbeit des Gerichtshofs stehe und dessen Bemühungen zur Stärkung der Menschenrechte in ganz Afrika schätze. Aber mit der Entscheidung, Einzelpersonen und NGOs den Zugang zum Gerichtshof zu verwehren, klingt dieses Bekenntnis hohl.
Die Zeit wird zeigen, ob den Worten von Präsidentin Hassan Taten folgen werden und ob ihre Regierung ihren Rückzug rückgängig machen und sicherstellen wird, dass Einzelpersonen direkten Zugang zu dem einzigen regionalen Menschenrechtsgerichtshof haben.
Wenn wir heute den Jahrestag des afrikanischen Gerichtshofs feiern, sollten wir unsere Staatschefs daran erinnern, dass nicht nur ein panafrikanisches Menschenrechtssystem in einer existenziellen Krise steckt, sondern auch die grundlegende Vision einer AU, die zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte geschaffen wurde. Dreiundzwanzig Jahre sind eine lange Wartezeit. Es ist an der Zeit, dass alle Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union das Protokoll des Afrikanischen Gerichtshofs ratifizieren und Erklärungen abgeben, die einen direkten Zugang zum Gerichtshof ermöglichen, und dass sie aufhören, Lippenbekenntnisse zu den Menschenrechten abzugeben.
Netsanet Belay ist Direktorin für Forschung und Interessenvertretung bei Amnesty International.