DEUTSCHLAND MUSS FÜR DIE KOLONIALVERBRECHEN IN NAMIBIA UMFASSENDE WIEDERGUTMACHUNG LEISTEN, NICHT NUR ENTWICKLUNGSHILFE

Punkt 3: Mündliche Stellungnahme im interaktiven Dialog mit dem/der UN-Sonderberichterstatter*in für das Recht auf Entwicklung, 63. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats, 7. September bis 7. Oktober 2026

Herr Präsident,
Herr Sonderberichterstatter,

zwischen 1904 und 1908 töteten deutsche Kolonialtruppen in Namibia systematisch Tausende Ovaherero- und Nama-Männer, -Frauen und -Kinder oder ließen sie verhungern. Bis heute hat dieser Genozid irreparable Schäden und generationenübergreifende Folgen für ihre Nachkommen verursacht. Mehr als ein Jahrhundert später wird den Ovaherero und Nama noch immer der Zugang zu Teilen ihres angestammten Landes sowie zu Stätten ihres kulturellen Erbes verwehrt.

Wir begrüßen die Empfehlung an Deutschland, sich bedingungslos für den Genozid an den Ovaherero und Nama zu entschuldigen und sämtliche sterblichen Überreste sowie Kulturgüter Indigener Völker, die sich in deutschen Museen, Universitäten und Privatsammlungen befinden, unverzüglich zurückzugeben.

Amnesty International teilt die Besorgnis des/der UN-Sonderberichterstatter*in darüber, dass die deutschen Behörden trotz ihrer Zusage, Mittel für Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramme in Namibia bereitzustellen, weiterhin jede rechtliche Verpflichtung zur Wiedergutmachung der von deutschen Truppen begangenen Kolonialverbrechen bestreiten. Entwicklungshilfe ist kein Ersatz für eine umfassende und wirksame Wiedergutmachung. Wie mehrere UN-Expert*innen gewarnt haben, besteht die Gefahr, dass Entwicklungshilfe koloniale Machtverhältnisse fortschreibt, anstatt sie zu überwinden.

Wir teilen zudem die Besorgnis des/der UN-Sonderberichterstatter*in über die mangelnde substanzielle Beteiligung der Ovaherero und Nama an den Verhandlungen zwischen den Regierungen Deutschlands und Namibias. Wahre Gerechtigkeit kann es nicht geben, wenn die Betroffenen von den Gesprächen ausgeschlossen werden. Die deutsche Bundesregierung muss die vollständige, wirksame und bedeutungsvolle Beteiligung der betroffenen Gruppen an allen Verhandlungen über Wiedergutmachungsmaßnahmen gewährleisten.

Vielen Dank.

23. September 2026